TOP-Lokalversorger Strom 2024
TOP-Lokalversorger Gas 2024
TOP-Lokalversorger Wärme 2024

Die WEP ist TOP-Lokalversorger 2024 in Hückelhoven.

Logo Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

Service

Alles was Sie wissen sollten

Wir stellen Ihnen hier alle notwendigen Service-Formulare zur Verfügung. Außerdem haben wir für Sie alle wichtigen Unterlagen als PDF-Dokument zum kostenlosen Download hinterlegt.

Sind Sie auf der Suche nach weiteren Informationen? In den FAQs beantworten wir fast alle Fragen.

Für spezielle Fragen steht Ihnen unser Service-Team während der Bürozeiten zur Verfügung.

Service-Nummern

Wir helfen Ihnen weiter.

Haben Sie Fragen zu Ihrem Vertrag bei der WEP oder liegt eine Störung bei Ihrer Wärmeversorgung vor? Hier finden Sie alle wichtigen Service-Nummern.

Strom & Gas Neukunden

02433 902-800

Strom & Gas Zählerstand

02433 902-808

Strom & Gas Verbrauchsabrechnungen

02433 902-888

Wärme Zählerstand

02433 902-707

Wärme Verbrauchsabrechnung

02433 902-777

Mahnwesen

02433 902-700

Fernwärme Neukunden

02433 902-330

Fernwärme Förderantrag

02433 902-331

Fernwärme Zuwendungsbescheid

02433 902-332

24-Stunden-Störungsdienst Wärmeversorgung

02433 902-333

Zählerstände

Wartungsarbeiten

Wir verbessern aktuell unser Zählerstandsformular für Sie und stellen es Ihnen in Kürze wieder zur Verfügung. Bitte nutzen Sie in der Zwischenzeit unsere Servicenummer 02433 902-808, um Ihren Zählerstand durchzugeben.

Wir danken für Ihr Verständnis.
Ihre WEP

Umzugsservice

Die WEP ist Ihr Partner in ganz Deutschland!

Das Liefergebiet der WEP für Strom und Gas ist mittlerweile auf ganz Deutschland ausgedehnt. Sollten Sie einmal umziehen, so ziehen wir gerne mit.

Übermittlung Auszug

Hierzu teilen Sie uns bitte telefonisch oder in Textform Ihr Vertragskonto, Ihren Namen, Ihre alte Verbrauchsstelle sowie das Datum der Schlüsselabgabe mit.

Übermittlung Einzug

Aufgrund unterschiedlicher Netzentgelte ist es möglich, dass für Ihre neue Verbrauchsstelle andere Preise gelten als bisher. Aus diesem Grund ist es am einfachsten, wenn Sie uns Ihren Einzug über einen neuen Strom- bzw. Gasantrag mitteilen.

Mit Hilfe unseres Preisrechners können Sie unsere Anträge direkt online übermitteln oder als PDF speichern und drucken. Hierbei werden Ihnen die Preise für Ihre neue Verbrauchsstelle angezeigt. Gerne füllen wir Ihren Antrag auch gemeinsam mit Ihnen in unserer Geschäftsstelle aus (Sophiastr. 2, 41836 Hückelhoven) oder senden ihn auf Anfrage per Post.

Wenn Sie weitere Fragen haben, sind wir Ihnen gerne behilflich.
Telefon: 02433 902-800
E-Mail: info@wep-h.de

Öffnungszeiten und telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag
8:00 bis 17:00 Uhr
Freitag
8:00 bis 14:00 Uhr

Zahlungsverkehr

Überweisung im SEPA-Verfahren

Kreissparkasse Heinsberg
IBAN: DE86 3125 1220 0003 6020 91
BIC: WELADED1ERK

Sparkasse Aachen
IBAN: DE98 3905 0000 0000 3032 06
BIC: AACSDE33

Volksbank Mönchengladbach eG
IBAN: DE18 3106 0517 6201 1000 10
BIC: GENODED1MRB

Postbank Essen
IBAN: DE27 3601 0043 0997 2604 33
BIC: PBNKDEFF

Einzugsermächtigung

Sie haben die Möglichkeit unser Online-Formular für die Erteilung einer Einzugsermächtigung zu benutzen. Sie können das Formular außerdem für Guthabenauszahlungen verwenden.

Der nachstehend genannte Kontoinhaber ermächtigt die WEP widerruflich, Rechnungs- und Abschlagsbeträge aus diesem Vertragsverhältnis von seinem nachfolgend genannten Girokonto im Lastschrifteinzugsverfahren abzubuchen.

Zugleich weist der Kontoinhaber sein Kreditinstitut an, die von der WEP auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Beginnend mit dem Belastungsdatum kann der Kontoinhaber innerhalb von acht Wochen die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die vereinbarten Bedingungen mit dem Kreditinstitut.

Felder mit Sternchen (*) sind Pflichtfelder.

Wartungsarbeiten

Wir verbessern aktuell unser Formular für Sie und stellen es Ihnen in Kürze wieder zur Verfügung. Bitte nutzen Sie in der Zwischenzeit unsere Servicenummer 02433 902-0.

Wir danken für Ihr Verständnis.
Ihre WEP

Downloads

PDF-Dateien können Sie sich mit aktuellen Browsern anschauen und speichern sowie mit dem kostenlosen Acrobat Reader ansehen.

In unserem Downloadbereich finden Sie alle öffentlichen Dokumente zum kostenlosen Download für Ihre Unterlagen. Klicken Sie dafür einfach mit einem Rechtsklick auf den Download-Button des gewünschten Dokuments und wählen Sie "Speichern unter".

Rechnungserklärung

Ganz einfach Schritt für Schritt erklärt!

Sie haben Fragen zu Ihrer Jahresabrechnung? Mit unserer Muster-Rechnungserklärung können Sie sich schnell und einfach einen Überblick verschaffen. Laden Sie sich dafür unser Muster herunter.

Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie uns gerne unter der Rufnummer 02433 902-888 anrufen oder Sie benutzen unser Kontaktformular. Egal welchen Weg Sie wählen, wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Wärmestrom und deren Zählerkombinationen

Was ist der Unterschied zwischen Eintarifzähler und Doppeltarifzähler?

Anhand eines Beispiels möchten wir Ihnen die Unterschiede zwischen Ein- und Doppeltarifzählern erklären. Laden Sie sich dafür unser Beispiel-PDF runter.

Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie uns gerne anrufen oder Sie benutzen unser Kontaktformular. Egal welchen Weg Sie wählen, wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

FAQ

Strom und Gas – Fragen und Antworten

Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen unserer Strom- und Gaskunden gesammelt und an dieser Stelle zusammengetragen. Wenn Sie die Antwort auf Ihre Frage hier nicht finden können, dann rufen Sie uns an.

Kunde werden

Wer kann Kunde der WEP werden?

Ob Privat-, Gewerbe- oder Industriekunde, die WEP bietet Energie für jeden Bedarf innerhalb der Bundesrepublik Deutschland an.

Wie kann ich mich bei der WEP anmelden?

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, sich für Strom und Gas anzumelden.

Online: Wählen Sie Ihren gewünschten Tarif in unserem Preisrechner und melden Sie sich ganz einfach online an.

Sonstige Möglichkeiten: Sie können das Antragsformular auch per Post, per Fax oder per E-Mail an die WEP senden. Oder kommen Sie ganz einfach bei uns in Hückelhoven vorbei.

Anbieterwechsel

Wie wechsle ich zur WEP?

Nutzen Sie unseren Preisrechner oder rufen Sie uns unter 02433 902-800 an. Nach Eingang Ihrer Anmeldung kümmern wir uns um den Anbieterwechsel. Dieser Service ist für Sie kostenlos.

Wie lange dauert der Wechsel von meinem alten Energieversorger zur WEP?

Der Zeitpunkt für den Belieferungsbeginn ist hauptsächlich von Laufzeit und Kündigungsfrist bei Ihrem derzeitigen Versorger abhängig. Informationen über die Vertragslaufzeit sowie die Kündigungsfrist finden Sie auf der letzten Abrechnung Ihres derzeitigen Versorgers.

Den Tag des Belieferungsbeginns teilen wir Ihnen schriftlich mit.

Wird mein Strom-/Gaszähler bei einem Anbieterwechsel getauscht?

Nein, der Strom-/Gaszähler muss nicht getauscht werden.

Habe ich beim Wechsel zur WEP kurzfristig keinen Strom oder kein Gas mehr?

Es ist per Gesetz sichergestellt, dass Ihr bisheriger Versorger Sie so lange mit Strom oder Gas beliefert, bis Ihr neuer Versorger die Lieferung aufnimmt.

Tarife und Preise

Wo finde ich den für mich passenden Tarif?

Der schnellste Weg zu Ihrem WEP-Tarif führt über unseren Preisrechner. Wählen Sie auf der Webseite den für Sie passenden Tarif aus und folgen Sie dann den weiteren Anweisungen.

Hier finden Sie eine weitere Informationen zu unseren Produkten: Strom und Gas

Vertragsunterlagen

Welche Daten werden bei einem Vertragsabschluss benötigt?

  • Vor- und Nachname und/oder Firmierung
  • Anschrift Ihrer Lieferstelle
  • Rechnungsadresse (falls abweichend)
  • Den Namen Ihres derzeitigen Versorgers (bei einem Wechsel)
  • Zählernummer
  • Jahresverbrauch in kWh
  • Zählpunktbezeichnung (falls bekannt)
  • Tag der Zählerübernahme (bei Neueinzug)

Habe ich ein Widerrufsrecht?

Selbstverständlich können Sie auch von Ihrem Widerrufsrecht nach Vertragsabschluss Gebrauch machen. Sie haben also ausreichend Zeit, den neuen Strom- oder Gastarif zu prüfen. Ein Formular für den Widerruf und die genaue Widerrufsbelehrung finden Sie hier.

Abrechnung und Zahlung

Wann ist der Abschlagsbetrag fällig?

Der errechnete monatliche Abschlagsbetrag wird jeweils zum 15. des Monats fällig und ist von Ihnen durch Überweisung oder Dauerauftrag zu bezahlen. Natürlich können Zahlung auch durch uns per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen werden.

Ich verstehe meine Rechnung nicht.

Hier finden Sie unsere Rechnungserklärung als Download.

Haben Sie weitere Fragen? Wir helfen Ihnen gerne. Bitte rufen Sie uns an: 02433 902-888.

Technische Fragen

Wo finde ich meinen Stromzähler?

Normalerweise ist der Stromzähler entweder in der Wohnung, im Treppenhaus oder im Keller (in einem Zähler oder Sicherungskasten) angebracht. Wenn Sie keinen Zugang zum Kellerraum haben, fragen Sie bitte Ihren Vermieter oder Ihre Hausverwaltung.

Wer liest meinen Zählerstand ab?

Für die Jahresabrechnung erhalten Sie von uns eine Ablesekarte. Bitte übermitteln Sie uns den Zählerstand per Post, Online, E-Mail oder telefonisch. Bei Ein- und Auszügen sowie Anbieterwechsel, teilen Sie bitte Ihren Zählerstand dem örtlichen Netzbetreiber mit.

Was ist der Unterschied zwischen Eintarifzähler und Doppeltarifzähler?

Den Unterschied erklären wir Ihnen gerne anhand eines Beispiels. Das PDF finden Sie bei unseren Downloads.

Bei wem melde ich mich bei einer Störung in der Strom- oder Gasversorgung?

Bei einer Störung bitten wir Sie, sich mit Ihrem zuständigen Netzbetreiber in Verbindung zu setzen. Sollte Ihnen dieser nicht bekannt sein, helfen wir Ihnen gerne.

Bei wem melde ich mich bei einer Störung in der Wärmeversorgung?

Bei einer Störung in Ihrer Fern- oder Nahwärmeversorgung erreichen Sie unseren Stördienst rund um die Uhr unter 02433 902-333.

Glossar

Was bedeutet was?

Wenn Sie kein Profi in Sachen Energie sind, kann das Thema ziemlich kompliziert wirken. Damit die Fachbegriffe etwas transparenter werden, haben wir dieses Glossar erstellt. Sollte Ihnen trotzdem etwas unverständlich sein, dann zögern Sie nicht und rufen Sie uns an.

Abschlagszahlung

Sie bezahlen im Abrechnungszeitraum Teilbeträge für den voraussichtlichen Verbrauch. Diese so genannten Abschlagszahlungen errechnen wir anhand Ihres geschätzten Jahresverbrauchs. Nach einem Jahr prüfen wir den tatsächlichen Verbrauch und passen die Abschlagsbeiträge an.

Anbieterwechsel

Wenn Sie zur WEP wechseln möchten, nutzen Sie unsere Preisrechner oder rufen Sie uns unter 02433 902-0 an. Wir kümmern uns gerne um den Anbieterwechsel.

Contracting

Dies bedeutet die Auslagerung an einen professionellen Dienstleister (contract = Vertrag). Die WEP bietet z. B. Contracting im Bereich Wärmeversorgung für Kommunen und Gewerbekunden an.

Doppeltarifzähler

Der Zähler hat zwei Zählwerke. Das erste misst den Tagstromverbrauch, das zweite den Nachtstromverbrauch. Wenn Sie einen hohen Nachtstromverbrauch haben kann sich ein Doppeltarifzähler lohnen.

Eintarifzähler

Der Eintarifzähler hat ein einziges Zählwerk und die Verbrauchsmessung läuft Tag und Nacht. Sie zahlen zu jeder Stunde den gleichen Verbrauchspreis.

Fernwärme

WEP-Fernwärme wird als heißes Wasser mit bis zu 110 °C über ein geschlossenes Rohrleitungssystem zu Ihnen nach Hause transportiert. Nachdem es Ihre Heizung erwärmt hat, fließt es einfach wieder zurück in unser Kraftwerk, wo es erneut aufgeheizt wird.

Widerruf

Schade, dass wir Sie nicht überzeugen konnten.

Nutzen Sie unser Online-Formular, wenn Sie Ihren Vertrag mit uns widerrufen möchten. Das Widerrufsformular finden Sie außerdem im Bereich Downloads zum ausdrucken und ausfüllen.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (WEP Wärme-, Energie- und Prozesstechnik GmbH, Sophiastraße 2, 41836 Hückelhoven, Telefax: 02433 902-192, E-Mail: energie@wep-h.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Lieferung von Strom oder Gas während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Wartungsarbeiten

Wir verbessern aktuell unser Widerrufsformular für Sie und stellen es Ihnen in Kürze wieder zur Verfügung. Bitte nutzen Sie in der Zwischenzeit unser Formular im Download-Bereich, um Ihre Widerrufserklärung durchzugeben.

Wir danken für Ihr Verständnis.
Ihre WEP

Kündigung

Sie möchten kündigen?

Ich möchte folgendes Vertragsverhältnis mit der WEP Wärme-, Energie- und Prozesstechnik GmbH kündigen:

Hinweis: Wenn Sie mehrere Vertragsverhältnisse kündigen möchten, füllen Sie dieses Formular bitte für jedes Vertragsverhältnis einzeln aus.

Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Anfrage einzugeben.

Bitte wählen Sie das Datum mit Hilfe des Kalenders aus.

(oder schnellstmöglich)

Hier können Sie uns zum Beispiel im Falle eines Umzuges Ihre zukünftige Adresse mitteilen oder besondere Rückfragen zur Vertragsabwicklung stellen.

1) Dient der eindeutigen Identifizierung, insbesondere bei Namensdoppelung   2) Pflichtfeld bei Auszug/Umzug   3) Pflichtfeld, für die Eingangsbestätigung zu Ihrer Kündigung