Informationen zu den Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen
Zur Entlastung der Endverbraucher hat die Bundesregierung Ende 2022 die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen beschlossen. Diese gelten im Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023. Der Anwendungsbereich kann vom Gesetzgeber bis zum 30.04.2024 verlängert werden. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass sämtliche Entlastungbeträge unter dem Vorbehalt der Rückforderung gewährt werden. Alle weiteren Informationen finden Sie unter Preisbremsen.
Die WEP wird alle von den Preisbremsen betroffenen Strom-, Gas- und Fernwärmkunden bis zum 28.02.2023 schriftlich informieren.
